| Mehrzweckhalle und Aussenanlagen |
Die Anlagen dienen in erster Linie für Zwecke der Einwohnergemeinde, der Schule und des Kindergartens, des Zivilschutzes und der Feuerwehr. Zudem können sie an Vereine, Organisationen und Drittpersonen vermietet oder zur Verfügung gestellt werden.
Die Aussenanlagen (Rasenplatz und Kunststoffplatz) stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung, sofern sie nicht durch die Schule oder Vereine benützt werden.
Bitte beachten Sie folgende Weisungen
Der Kindergartenpavillon steht nur der Schule und den Vereinen zur Verfügung und wird nicht an Privatpersonen vermietet.