Gemeinde Aegerten

Abstimmungen und Wahlen – Einführung einer Gebühr bei Stimmverweigerung

01. Apr 2026

Die Gemeinde Aegerten führt ab 1. Juli 2026 eine Gebühr bei Stimmverweigerung ein.

Die Stimmbeteiligung bei Abstimmungen und Wahlen hat in den vergangenen Jahren konti-nuierlich abgenommen und ist weiterhin rückläufig, was sich angesichts der am 29. März 2026 stattgefundenen Grossrats- und Regierungsratswahlen erneut bestätigt hat (magere 26%). Der Gemeinderat bedauert diese negative Entwicklung und möchte diesem Trend entgegenwirken. Er hat sich Gedanken dazu gemacht und in einem Zirkulationsbeschluss entschieden, per 1. Juli 2026 eine sogenannte «Moralgebühr», im Sinne eines Unkostenbeitrags von Fr. 10.00 pro versäumte Abstimmung oder Wahl einzuführen. Aegerten folgt damit dem Beispiel des Kantons Schaffhausen, welcher bereits seit einiger Zeit eine solche «Stimmpflicht» praktiziert und gute Erfahrungen damit gemacht hat. Die Stimmbeteiligung in Schaffhausen bewegt sich durchschnittlich auf über 60%. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass diese Massnahme bei einer Mehrheit der Dorfbevölkerung nicht gut ankommen wird – er hofft aber, die Aegerterinnen und Aegerter damit motivieren zu können, künftig von ihrem Stimm- und Wahlrecht Gebrauch zu machen. Nach einem Jahr wird der Gemeinderat eine erste Auswertung machen, wie sich die Einführung der neuen Praxis ausgewirkt hat.


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