01. Sep 2025
Gestützt auf Artikel 45 der kant. Gemeindeverordnung GV wird bekannt gemacht, dass die Geschäftsleitung der Energieversorgung Aegerten EVA am 12. August 2025 die Stromtarife für das Jahr 2026 beschlossen hat.
Energietarife: Während die langfristigen Beschaffungskosten rückläufig sind, steigen die Schwankungen auf den Spot- und Regelenergiemärkten. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Senkung um -7.2% auf den Gesamtbeschaffungskosten zu verzeichnen.
Netznutzungstarife: Der steigende Eigenverbrauch durch PV-Anlagen führt zu tieferen Absatzmengen, gleichzeitig machen die erhöhten Anforderungen an das Verteilnetz dessen Betrieb und Unterhalt teurer. Da die Messkosten ab 2026 separat aufgeführt werden, sinken die Kosten in diesem Bereich um 6.5%.
Messtarife: Die Kosten für das Messwesen werden – gem. Art. 17a StromVG - per 1. Januar 2026 über ein separates Messentgelt erhoben.
Es gelten folgende Messtarife in der Niederspannung:
Direktmessung 6.50 CHF/Mt
Indirekte Messung 12.50 CHF/Mt
Auch dieses Jahr war es der Geschäftsleitung der Energieversorgung sowie dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, den Aegerter Endstrombezügerinnen und -bezüger eine deutliche Senkung des Strompreises anbieten zu können. So wird auch in diesem Jahr auf eine Nachverrechnung eines Teils des vorhandenen Fehlbetrags verzichtet.
Mit einer Reduktion des Strompreises von 15,68% oder 6,44 Rp./kWh erreichen wir einen Kilowatt-Preis von 34.62 Rp./kWh inkl. Mehrwertsteuer.
Der Gemeinderat hat die Stromtarife 2026, gestützt auf Artikel 19 des EVA-Reglements, am 18. August 2025 formell genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. Januar 2026. Der Tarif kann bei der Gemeindeschreiberei und auf der Website eingesehen werden. Zudem wird der Stromrechnung vom Oktober 2025 der Flyer „Elektrizitäts- und Netznutzungstarife 2026“ beigelegt.
Evolon AG; Dienstleistungsvertrag ist unterzeichnet
Die Stimmbürger haben an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 dem Verpflichtungskredit (jährlich wiederkehrende Kosten) zur weiteren Betriebsführung durch die Evolon AG zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Kompetenz erhalten, die dazugehörenden rechtlichen Geschäfte abzuwickeln.
Der Vertrag mit der Evolon AG wurde letzthin unterzeichnet. Er liegt bei der Gemeindeverwaltung (Präsidialabteilung) auf.