Gemeinde Aegerten

Bekanntmachung gem. Art. 45 der kant. Gemeindeverordnung GV und Hinweis auf das fakultative Referendum

11. Dez 2025

Änderung Reglement über die Spezialfinanzierung Sportanlagen Aegerten-Brügg-Studen

Im Zusammenhang mit den Erhöhungen der Einlage in die Spezialfinanzierung Sportanlagen der Gemeinden Aegerten, Brügg und Studen wird gestützt auf Artikel 45 der kant. Gemeindeverordnung GV folgender Beschluss des Gemeinderats vom 18. August 2025 öffentlich bekannt gemacht:

• Neue Regelung betreffend die Einlagen sowie die Verzinsung (Art. 2 und 4);
• Bezeichnung der Regionalen Sportanlagen Aegerten-Brügg-Studen (Art. 1);
• Korrektur eines auf das Organisationsreglement Aegerten bezugnehmenden Artikels (Art. 5).

Gemäss Art. 431 Ziff. 1 des Organisationsreglements der Gemeinde Aegerten unterliegt die Änderung des Reglements dem fakultativen Referendum. Wenn 5% der Stimmberechtigten das Referendum innerhalb von 30 Tagen ergreifen, muss das Geschäft der Gemeindeversammlung unterbreitet werden. Das Referendumsbegehren ist mit der nötigen Anzahl Unterschriften beim Gemeinderat Aegerten einzureichen. Zurzeit sind in Aegerten 1'566 Personen stimmberechtigt. Für das Zustandekommen des Referendums werden somit mind. 78 Unterschriften benötigt.

Die Referendumsfrist dauert vom 11. Dezember 2025 bis 12. Januar 2026.

Der erwähnte Erlass liegt während der Referendumsfrist bei der Präsidialabteilung zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Aegerten

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