13. Jul 2023
Der Gemeinderat führt im Quartier Stockfeld eine Parkzone ein.
Der Gemeinderat Aegerten verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom
19. Dezember 1958 (SVG) sowie Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahmen:
Im Quartier Stockfeld wird eine Parkzone eingeführt:
• Zone «Parkieren gestattet» (Signal 4.17) mit dem Zusatz «Parkverbot (Signal 2.50) ausserhalb Parkfelder. Die Zone umfasst die Zihlstrasse, Mittelstrasse, Stockfeldstrasse, Wiesenstrasse und die Grenzstrasse.
• Auf der Zihlstrasse werden 6 und auf der Mittelstrasse 12 weisse Parkfelder angeordnet (öffentliche Parkfelder ohne Zeitbeschränkung).
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.