12. Dez 2024
Öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat Aegerten bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Detailerschliessung Räblistrasse, Aegerten» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 13. Dezember 2024 bis und mit 31. Januar 2025 in der Bauabteilung auf. Zudem können die Unterlagen auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.
Während der Auflagefrist ist es möglich, schriftlich und begründet Einwendungen zu erheben und Anregungen zu unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauabteilung, Schulstrasse 3, 2558 Aegerten, zu richten.