18. Nov 2021
Der Kanton Bern hat die Pflicht erlassen, dass Baubewilligungsverfahren ab März 2022 nur noch elektronisch zu führen.
Der Kanton Bern hat am 08.11.2021 die Weisung erlassen, dass ab 1. März 2022 die Baugesuche neu über e-Bau elektronisch ausgefüllt werden müssen und nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.aegerten.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/64_baugesuch-/-baubewilligungsverfahren
oder: https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/baubewilligungsverfahren/eBau.html