Gemeinde Aegerten

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und-sicherheit auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen. Auf folgendes ist beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung zu achten:

  • 50 Zentimeter seitlicher Abstand vom Fahrbahnrand
  • Der Lichtraum von 4.50 Metern Höhe über den Strassen und 
  • 2.50 Metern Höhe über den Geh- und Radwegen ist von Ästen freizuhalten
  • Die Wirkung der Beleuchtung für Verkehrsflächen darf nicht beeinträchtigt werden
  • Bei gefährlichen Strassenstellen – insbesondere bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen – ist der Seitenbereich ausreichend freizuhalten
  • Bäume und grössere Äste, die der Witterung nicht genügend Wiederstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, sind zu beseitigen

Bauabteilung

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