Gemeinde Aegerten

Informationen vom Ratstisch

01. Jul 2026

Der Gemeinderat informiert aus seiner Sitzung vom 15. Juni 2026

Jahresrechnung 2025 definitiv genehmigt
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2025 nach Vorliegen des Erläuterungsberichts der Revisionsstelle mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1'140'461.52 im Gesamthaushalt definitiv genehmigt. Die Schlussrevision wurde durch die Finances Publiques AG durchgeführt.
Die Spezialfinanzierung Elektrizität schloss das Jahr 2025 mit einem Gewinn von CHF 531’469.53 ab. Das Eigenkapital beträgt per Ende Jahr CHF 517’211.92.
Die Revisionsstelle bestätigt eine ordnungsgemässe Verwaltungsführung. Sämtliche Prüfungsfeststellungen aus früheren Berichten konnten bereinigt werden. Alle Pendenzen sind erledigt.

Erhöhung der Aktivierungsgrenze per 1. Januar 2027
Der Gemeinderat hat die Aktivierungsgrenze für Investitionen von bisher CHF 25’000 auf neu CHF 40’000 erhöht. Die Änderung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft. Das Budget 2027 wird bereits auf Basis der neuen Aktivierungsgrenze erstellt.
Die Aktivierungsgrenze richtet sich nach den kantonalen Vorgaben zum Rechnungswesen der bernischen Gemeinden HRM2. Für Gemeinden bis 5’000 Einwohner ist eine Obergrenze von CHF 50’000 zulässig.
Mit der Erhöhung wird der administrative Aufwand reduziert. Künftig müssen weniger kleine Investitionen aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dies vereinfacht die Buchführung sowie die Investitionsplanung und entlastet die Anlagebuchhaltung.
Zudem werden Investitionen unter CHF 40’000 neu direkt über die Erfolgsrechnung verbucht. Dadurch werden die effektiven Ausgaben eines Jahres transparenter ausgewiesen. Kurzfristig wird die Erhöhung der Aktivierungsgrenze leichte Mehrbelastungen in einzelnen Jahresrechnungen zur Folge haben. Gleichzeitig werden aber künftige Rechnungsjahre nicht mehr durch Abschreibungen auf Investitionen mit geringer finanzieller Tragweite belastet und so nachfolgende Generationen entlastet.

Stiftung Schwanenkolonie; Beitrag
Der Gemeinderat hat einen einmaligen Unterstützungsbeitrag von CHF 2’000 an die Stiftung Schwanenkolonie Biel beschlossen. Die Stiftung pflegt verletzte, geschwächte sowie verwaiste einheimische Wildvögel mit dem Ziel der Wiederauswilderung. Für Personal, medizinische Versorgung und Spezialfutter entstehen jährlich hohe Kosten, die nicht vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden können.


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