Gemeinde Aegerten

Informationen vom Ratstisch

12. Dez 2025

Der Gemeinderat informiert aus seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025

Kulturkommission; Franziska Bakx als neues Mitglied
In der Kultur- und Freizeitkommission war ein Sitz vakant. Nach intensiver Suche konnte mit Franziska Bakx ein neues, interessiertes Mitglied gefunden werden. Franziska Bakx wird ab 1. Januar 2026 das Gremium wieder komplettieren und bei der Gestaltung des kulturellen Lebens im Dorf mitanpacken. Die Kommission freut sich auf die tatkräftige Unterstützung ab nächstem Jahr.

Abstimmungs- und Wahlausschuss; Neuwahlen Amtsperiode 2026-2029
Die Amtsperiode des Abstimmungs- und Wahlausschusses läuft per 31. Dezember 2025 ab. Der Gemeinderat hat daher die Erneuerungswahlen für 2026-2029 vorgenommen. Die bisherigen Mitglieder und die Präsidentin haben sich bereit erklärt, auch weiterhin bei der Ausmittlung von Abstimmungen und Wahlen mitzumachen. Einzig Erich Wälchli hat aus persönlichen Gründen auf eine Wiederwahl verzichtet. An seiner Stelle konnte als neues Mitglied Cornelia Bärtschi gewonnen werden. Der Gemeinderat dankt allen für das bisherige und zukünftige Engagement in diesem Ausschuss.

Auflage Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025
Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 liegt spätestens 20 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf (Artikel 33 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen Aegerten).
Die öffentliche Auflage dauert von
- Montag, 22. Dezember 2025 bis
- Mittwoch, 21. Januar 2026
Das Protokoll kann auf der Homepage www.aegerten.ch unter „Gemeindeversammlung“ abgerufen oder während den Büroöffnungszeiten auf der Präsidialabteilung eingesehen werden.
Beschwerdemöglichkeit
Während der vorgeschriebenen Auflage von 30 Tagen kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Aegerten, Schulstrasse 3, 2558 Aegerten erhoben werden, wenn das Protokoll fehlerhaft ist oder ergänzt werden soll. Über Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Für die Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung ist ebenfalls der Gemeinderat zuständig.

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