Die Gemeindeversammlung ist das höchste Organ der Einwohnergemeinde Aegerten (Legislative). Wichtige Entscheidungen , wie die Genehmigung des Budgets, Änderungen des Organisations- und Baureglements (alle übrigen Reglemente unterstehen dem fakultativen Referendum) und grössere finanzielle Verpflichtungen werden in diesem Gremium diskutiert und beschlossen. Die Stimmberechtigten treffen sich einmal pro Jahr zu einer ordentlichen Versammlung (im Dezember) und ansonsten bei Bedarf.
Stimmberechtigt ist, wer die Schweizer Staasbürgerschaft besitzt, mindestens 18 Jahre alt und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft ist. Selbstverständlich dürfen auch Nichtstimmberechtigte an der Gemeindeversammlung teilnehmen.
Gemäss Art. 38 des Organisationsreglementes beschliesst die Gemeindeversammlung:
den Erlass und die Änderungen des Organisationsreglementes
das Reglement über Abstimmungen und Wahlen
die baurechtliche Grundordnung
alle übrigen Reglemente, sofern ein fakultatives Referendum zustande kommt
den Voranschlag und die Steueranlage
Ausgaben von mehr als 150'000 Franken
spezialfinanzierte Ausgaben von mehr als 500'000 Franken
den Beitritt in oder den Austritt aus einem Gemeindeverband
Die Gemeindeversammlung findet in der Mehrzweckhalle statt.
Anzahl Stimmberechtigte: ??
Anwesende: ??
Stimmbeteiligung: ??
Dauer: 19.30 -
Traktanden:
Die Gemeindeversammlung findet in der Mehrzweckhalle statt.
Anzahl Stimmberechtigte: 1'588
Anwesende: 104
Stimmbeteiligung: 6.55 %
Dauer: 19.30 - 21.35 Uhr
Traktanden:
1. Schule Studen Aegerten; Erweiterung der Schulanlage Längackerweg in Studen, Zustimmung zu Planungskredit der Gemeinde Studen zur Durchführung eines Architekturwettbewerbs für:
a) Neubau Schulhaus mit Tagesschule
b) Neubau Dreifachhalle
2. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung findet in der Mehrzweckhalle statt.
Anzahl Stimmberechtigte: 1'556
Anwesende: 118
Stimmbeteiligung: 7,5%
Dauer: 19.30 - 21.15 Uhr
Traktanden:
1. Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 - 2027
2. Budget 2023 (Genehmigung und Festsetzen der Steueranlage und Liegenschaftssteuern)
3. Schulhaus; Sanierungsmassnahmen (Beschluss Rahmenkredit)
4. Dreifach-Kindergarten; Neubau (Kenntnisnahme Kreditabrechnung)
5. Datenaufsichtsbericht 2021 (Kenntnisnahme)
6. Orientierungen des Gemeinderats
7. Verschiedenes
Budget 2023 genehmigt
Das Budget 2023 sieht ein Defizit von 90'050.00 Franken (Allgemeiner Haushalt) vor und wurde von den Stimmberechtigten einstimmig genehmigt. Die Steueranlage bleibt unverändert bei 1,79.
Schulhaus; Sanierungsmassnahmen
Für die etappenweise Sanierung der Schulräumlichkeiten haben die Versammlungsteilnehmenden einen Rahmenkredit in der Höhe von Fr. 460‘000.00 genehmigt. Neuanstriche an Wänden und Decken, Schreinerarbeiten (Tische entlang der Fenstersimse) und der Ersatz von Beleuchtungen und Bodenbelägen gehören zu den anstehenden Arbeiten, welche während der nächsten fünf Jahren ausgeführt werden sollen.
Weitere Orientierungen durch den Gemeinderat
Die Stimmberechtigten wurden im Weiteren über
ins Bild gesetzt.
Kurt Rawyler; Verdankung
Kurt Rawyler wurde sein grosser und wertvoller Einsatz während 60 (!) Jahren zu Gunsten der Energieversorgung Aegerten (EVA) unter grossem Applaus verdankt.
Die Gemeindeversammlung findet in der Mehrzweckhalle statt. Für den Eintritt ist kein Covid-Zertifikat nötig.
Anzahl Stimmberechtigte: 1'488
Anwesende: 85
Stimmbeteiligung: 5,7%
Dauer: 19.30 - 21.30 Uhr
Traktanden:
1. Finanzplan und Investitionsprogramm 2022 - 2026
2. Budget 2022 (Genehmigung und Festsetzen der Steueranlage und Liegenschaftssteuern)
3. Vize-Gemeindepräsidium (Wahl für die restliche Amtsdauer 2020-2023)
4. Totalrevision Organisationsreglement (Beschlussfassung)
5. Dorfplatz Neugestaltung (Kenntnisnahme Kreditabrechnung)
6. Schulhaus; Sanierung WC-Anlage Mädchen (Kenntnisnahme Kreditabrechnung)
7. Schulhaus; Sanierung WC-Anlagen Knaben (Kenntnisnahme Kreditabrechnung)
8. Datenaufsichtsbericht 2020 (Kenntnisnahme)
9. Orientierungen des Gemeinderats
10. Verschiedenes
Mit Verfügung vom 27. Oktober 2020 hat das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne sämtlichen gemeinderechtlichen Körperschaften im Verwaltungskreis Biel/Bienne die Möglichkeit eingeräumt, anstelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen. Aufgrund der vom Bundesrat verordneten Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat sich der Gemeinderat entschieden, von diesem Recht Gebrauch zu machen und für die Gemeindeversammlung vom 30. November 2020 vorgesehenen Geschäfte durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne beschliessen zu lassen. Dieser Entscheid gründet nicht zuletzt auch darin, kranken, sich in Quarantäne befindenden, angstgeplagten Stimmberechtigten und Risikopersonen die Möglichkeit zu bieten, sich an der Abstimmung zu beteiligen.
Abstimmungsvorlagen:
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