Für die Benützung von öffentlichem Grund und Boden muss bei der Ortspolizeibehörde ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Erteilung zum Aufstellen eines Verkaufsstandes (Marktstand) auf dem Gemeindegebiet von Aegerten. Für den gesteigerten Gemeingebrauch wird eine Gebühr erhoben.