Die Liegenschaftssteuer beträgt 1‰ vom amtlichen Wert.
Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr diejenige Person, welche am 31. Dezember im Grundbuch als Eigentümer bzw. Nutzniesser eingetragen ist.
Die Liegenschaftssteuer ist eine Jahressteuer. Es werden keine pro-rata-Rechnungen gestellt. Käufer und Verkäufer haben sich über eine Aufteilung im Kaufs-/Verkaufsjahr zu einigen.